Kirchenvorstandswahl am 26. Oktober 2025

Am 26. Oktober 2025 findet die Kirchenvorstandswahl statt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde ab 14 Jahren. Wählen können sie online, per Briefwahl oder im Wahllokal an der Wahlurne. Indem Sie an der Wahl teilnehmen, können Sie den Weg der Gemeinde in den nächsten sechs Jahren mitbestimmen und die Mitglieder des Kirchenvorstands unterstützen.

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Herzliche Einladung zur Gemeindeversammlung am 24. August mit Vorstellung der Kandidierenden für die Kirchenvorstandswahl

Am Sonntag, dem 24. August, findet im Anschluss an den Gottesdienst (d.h. ca. 11:15 Uhr) eine Gemeindeversammlung im Gemeindesaal statt. Im Rahmen der Gemeindeversammlung werden sich die Kandidierenden für die Kirchenvorstandswahl am 26. Oktober vorstellen. Außerdem wird es um aktuelle Themen des Gemeindelebens gehen. Auch wird es die Gelegenheit geben, Fragen an die Kandidierenden oder zum Gemeindeleben zu stellen.

Auslegung der Wählerliste für die Kirchenvorstandswahl zur Prüfung Ihrer Eintragung

Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26.Oktober 2025 rückt näher. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus. Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind, denn ohne diese Eintragung ist die Ausübung des Wahlrechts nicht möglich. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist. Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 22. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des: Gemeindebüros, Karlshafener Str. 4, 34128 Kassel (Dienstag-Freitag, 9-12 Uhr) oder in den Pfarrämtern von Pfr. Diederich, Am Kubergraben 21, 34128 Kassel bzw. Pfr. Hallaschka, Am Kubergraben 23, 34128 Kassel zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)

(Als Kanzelabkündigung verlesen im Gottesdienst am 22.Juni 2025)