Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26.Oktober 2025 rückt näher. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus. Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind, denn ohne diese Eintragung ist die Ausübung des Wahlrechts nicht möglich. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist. Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 22. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des: Gemeindebüros, Karlshafener Str. 4, 34128 Kassel (Dienstag-Freitag, 9-12 Uhr) oder in den Pfarrämtern von Pfr. Diederich, Am Kubergraben 21, 34128 Kassel bzw. Pfr. Hallaschka, Am Kubergraben 23, 34128 Kassel zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)

(Als Kanzelabkündigung verlesen im Gottesdienst am 22.Juni 2025)